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Sprachförderung wird groß geschrieben

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Für die Erweiterung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in der Steiermark hat die Landesregierung kürzlich rund zehn Millionen Euro an Förderungen für Baumaßnahmen sowie für die Sprachförderung bereitgestellt. Zwei Millionen Euro fließen in den Ausbau von Kinderkrippen  und Kindergärten und die Sprachförderung in Graz-Umgebung,  42.000 Euro in die  Sprachförderung im Bezirk Voitsberg.

„Kinderkrippen und -gärten bieten nicht nur Spiel und Spaß, sondern sind Bildungseinrichtungen, die das Fundament für den weiteren Lebensweg der Kinder legen“, betont Ursula Lackner, Landesrätin für Bildung und Gesellschaft. Daher initiierten das Land Steiermark und der Bund eine Ausbauoffensive, in deren Rahmen seit dem Jahr 2015 mehr als 100 Millionen Euro in den Ausbau und die Qualitätsverbesserung der steirischen Einrichtungen investiert wurden. Die Zahl der Kinder, die eine Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung besuchen, ist in diesem Zeitraum um 3700 gewachsen, alleine im Bereich der Krippen nahm die Zahl der Plätze um 40 Prozent zu. Nun fließen in der Steiermark weitere 6,8 Millionen Euro an die Gemeinden bzw. Trägerorganisationen. 

Damit werden insgesamt 34 Bauprojekte im Kinderkrippen- und Kindergartenbereich realisiert. Sie bilden die erste Tranche jener 212 Projekte mit über 3000 neuen Plätzen, die beim jüngsten Call Anfang Juni von den Gemeinden eingereicht worden sind. Gefördert  werden grundsätzlich nur fertig gestellte und abgerechnete Projekte, da die tatsächlich nachgewiesenen Baukosten die Grundlage für die Berechnung der Förderung bilden. „Die Rückmeldungen zeigen, wie groß das Interesse der Gemeinden ist, dem Bedarf der Eltern und Kinder nachzukommen. Damit werden die über die 15a-Vereinbarung bereitgestellten Bundesmittel zur Gänze ausgeschöpft“, so Lackner. „Gute Einrichtungen mit ausreichenden Plätzen spielen eine immer größere Rolle, wenn sich junge oder werdende Eltern für einen Wohnort entscheiden.“ 

Die Förderung der Sprachentwicklung ist sowohl für Kinder mit deutscher Muttersprache wie auch für Kinder mit anderer Erstsprache eine der zentralen Aufgaben in den Kinderkrippen und Kindergärten. „Mit der Sprache lernen die Kinder die Welt zu verstehen und zu ordnen, ihre Bedürfnisse auszudrücken und ihre Gefühle zu teilen“, betont Lackner. Sie hat daher kürzlich in der Regierungssitzung einen Beschluss erwirkt, mit dem insgesamt 3,2 Millionen Euro für die Sprachförderung in Kinderkrippen und Kindergärten bereitgestellt werden. So erhalten insgesamt 52 Gemeinden und private Träger, die in ihren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen spezielle Projekte zur Sprachförderung durchführen, eine Unterstützung für die damit verbundenen Personalkosten. „Die Liste der geförderten 
 Einrichtungen zeigt, dass in den steirischen Kinderkrippen und Kindergärten viel getan wird, um die Kinder dabei zu unterstützen, gut mit der Sprache umgehen zu können, sich gut ausdrücken zu können. So bekommen sie die Basis für ein erfolgreiches Leben – beruflich wie auch gesellschaftlich – mit auf den Weg“, so Lackner.

Familienfreundlich

Zum elften Mal veranstaltete die SPÖ Wundschuh einen Flohmarkt für Kindersachen.

„Uns ist eine familienfreundliche Veranstaltung ein Anliegen, daher gibt’s bei uns auch keine Standgebühr zu zahlen“, sagt Ortsparteivorsitzende Brigitte Kochseder. Spielsachen und gut erhaltene Kinder- und Jugendbekleidung wechselten so kostengünstig und budgetsparend den Besitzer, für alle Kinder gab’s zudem ein kleines Geschenk. 

Brigitte Kochseder (4.v.l.) mit ihrem SPÖ-Team sowie LAbg. Oliver Wieser (re) und Bgm. Willi Rohrer (2.v.r.). FOTO: Edith Ertl

„Gut erhaltene Stücke sind einfach zum Wegwerfen zu schade“, betonte LAbg. Oliver Wieser, der mit Werndorfs Bürgermeister Willi Rohrer dem Kinderflohmarkt einen Besuch abstattete.

Guter Schritt in die richtige Richtung

Mehr Flexibilität, mehr Qualität, weniger Verwaltungsaufwand: Die Gesetzesentwürfe für das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sowie das Kinderbetreuungsförderungsgesetz wurden im Sommer von der Landesregierung beschlossen. Damit erreichen die Gesetzestexte im Herbst den Landtag. Die neuen Bestimmungen gelten nach dem  Landtagsbeschluss mit Beginn des Kindergartenjahres 2020/21.

LR Ursula Lackner: Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz auf Schiene gebracht. FOTO: Lunghammer

Damit wird ein zeitgemäßes und auf breiter Basis erarbeitetes Gesetz in die Regierung eingebracht. Diese Gesetzesentwürfe wurden unter Einbindung der ARGE Kinderbildung- und -betreuung, der u.a. die Gewerkschaften und der Berufsverband angehören, und dem Städte- und dem Gemeindebund erarbeitet. „Ich habe von Anfang an gesagt, dass ein neues Gesetz nur dann kommen kann, wenn es ein für alle Beteiligten gutes Gesetz ist“, betont Ursula Lackner, Landesrätin für Bildung und Gesellschaft (SPÖ). „Die Gespräche verliefen in guter und konstruktiver Atmosphäre und wurden vom gemeinsamen Interesse getragen, ein zukunftsweisendes Gesetz für die Steiermark zu entwickeln.“ 

Die  wesen tlichen Änderungen im  Vergleich zum usprünglichen Begutachtungsentwurf: Besonders wichtig war es, das Herzstück der Neufassung auf eine breite Basis zu stellen: Die Leitungsfreistellung. Diese soll ab 2020/21 verpflichtend kommen und allen, auch den kleinen Einrichtungen, zu Gute kommen. Künftig können Gemeinden die Nachmittagsbetreuung in kleinen Einrichtungen flexibler gestalten, um dem Bedarf der Eltern entgegenzukommen.

Der Häufung von Masernfällen in der Steiermark steuert die Steiermärkische Landesregierung nun entgegen: Kinder mit einem Nachweis über die Masernimpfung können bei der Aufnahme bevorzugt werden.

Neu hinzugekommen ist im Zuge der Verhandlungen ein Verstärkungspool, der Einrichtungen mit einem erhöhten Betreuungsaufwand zusätzliches Personal zur Verfügung stellt. Dieser Verstärkungspool wird aus Mitteln des Landes finanziert. Zweijährige verbleiben wie bisher in der Kinderkrippe. Die „Frühchenregelung“ bleibt erhalten: In begründeten Fällen kann ein Kind auch nach dem 3. Geburtstag das  Krippenjahr  beginnen. Die Hortgruppengröße verbleibt bei 20 (statt 25). Auch wenn das Paket von allen Beteiligten als guter Schritt in die richtige Richtung gesehen wird, bleibt im Hinblick auf Gruppengrößen und Betreuungsschlüssel trotz Freistellung und Verstärkungspool noch einiges zu tun, weiß Lackner. „Wir werden daher die gute Gesprächsbasis nützen und weiter gemeinsam an künftigen  Verbesserungen arbeiten“, kündigt die Landesrätin für Bildung und  Gesellschaft an.

Das bringt das geplante Gesetz:

• Mehr Ressourcen für die Einrichtungen
• Stufenweise LeiterInnen-Freistellung ab der 1. Halbtagsgruppe
• Verstärkungspool für Einrichtungen mit hohem Betreuungsaufwand
• Mehr Flexibilität für Kinder und Eltern
• Neues Modell der flexiblen Nachmittagsbetreuung
• Übergang von Krippe in den Kindergarten wird flexibler gestaltet
• Mindestanwesenheitszeit in Krippen von 4 auf 3 Tage reduziert
• Weniger Verwaltungsaufwand für MitarbeiterInnen
• Anpassung von Ausnahmeregelungen: Weniger Bürokratie bringt mehr Zeit für Kinder
• Gesetzliche Ferienregelung für Kinderhöchstzahlen bei Tagesmüttern/-vätern

Bunter und günstiger Freizeitspaß

Wer Kinder hat, bekommt ihn kostenlos – und mit ihm Ermäßigungen in rund 900 Vorteilsbetrieben in der ganzen Steiermark: Nicht nur während des Sommers war der ZWEI UND MEHR-Familienpass ein Hit, wenn es darum ging, spannende und abwechslungsreiche Tage zu erleben, sondern das ganze Jahr über hilft er, die Freizeit bunt und günstig zu verbringen.

Bunter und günstiger Freizeitspaß mit dem  steirischen Familienpass.

Seit 1. Juli neu: Nicht nur die Eltern, sondern auch ein dritter eingetragener Erwachsener wie Oma, Opa & Co. fährt mit dem Verkehrsverbund billiger. Obwohl äußerlich nur eine kleine Plastikkarte, ist der ZWEI UND MEHR-Steirische Familienpass eine große N  ummer – ein vielseitiges und attraktives Angebot für Eltern und Großeltern mit exklusiven Ermäßigungen in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur und Bildung über die Bundesländergrenzen hinaus sowie mit speziellen Familienermäßigungen im Verkehrsverbund Steiermark. Und das kostenlos – seit mittlerweile schon 28 Jahren! Das hat sich auch bei den steirischen Familien herumgesprochen. Mehr als 93.000 Familien nutzen den Pass derzeit. „Der ZWEI UND MEHR-Familienpass hatte von Beginn an das Ziel, Freizeitangebote, Öffentliche Verkehrsmittel usw. für Familien leichter erreichbar zu machen – in finanzieller Hinsicht ebenso wie als Motivator, die Freizeit im Zuge von Unternehmungen gemeinsam zu verbringen, etwa bei Ausflügen, und Abenteuer erleben zu können“, erklärt Ursula Lackner, als Landesrätin für Bildung und Gesellschaft auch für Familien zuständig. Wie sehr der Steirische ZWEI UND MEHR-Familienpass diese Aufgabe erfüllt, ist aus einer Modellrechnung aus dem Jahr 2016 gut zu ersehen. Sie zeigte, dass sich eine vierköpfige Familie recht einfach und schnell rund 280 Euro pro Jahr sparen konnte. 

Wenn das alle etwa 42.000 steirischen Familien mit zwei Kindern und Familienpass machten, ergab das eine Familienförderung von rund elf Millionen Euro jährlich. „Möglich macht das die ausgezeichnete Kooperation mit den rund 900 Partnerbetrieben, die mit den Vorteilen, die sie den Pass-Inhabern gewähren, zeigen, dass sie auch ein Herz für Familien haben“, so Lackner. Mit dem Familienpass fahren Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in der Steiermark in Begleitung eines eingetragenen Elternteiles schon längst gratis, wenn die Begleitperson eine gültige Verbundkarte hat – zugleich bekommt der Elternteil bei diesen gemeinsamen Fahrten mit den Kindern jede Stundenkarte und jede 24-Stunden-Karte um ca. 38 Prozent billiger. Mit 1. Juli wurde dieser Familienbonus auf eine dritte erwachsene Person, die auf dem Familienpass eingetragen ist, ausgeweitet. 

Damit können nun auch Oma, Opa & Co. mit Kindern günstigere Ausflüge machen. Wenn man die Vergangenheit des ZWEI UND MEHR-Familienpasses betrachtet, sieht man, welche Erfolgsgeschichte er geschrieben hat. Damals, 1991, als er eingeführt wurde, hat das Land gleich 10.500 Pässe ausgestellt, zehn Jahre später waren schon 64.000 Pässe im Umlauf. Mittlerweile nützen mehr als 93.000 Familien in der Steiermark den nach wie vor kostenlosen ZWEI UND MEHR-Familienpass. Pro Familie können ihn bis zu drei Erwachsene nützen, das macht alleine bei den Erwachsenen rund 279.000 SteirerInnen, die derzeit theoretisch erreicht werden. Dazu kommen noch die Kinder und Jugendlichen, die nur grob geschätzt werden können und deren Zahl über 200.000 liegen dürfte. In Summe profitieren also rund 500.000 der 1,2 Millionen SteirerInnen davon.

Alle Infos zum ZWEI UND MEHR-Familienpass: www. zweiundmehr.steiermark.at bzw. www.familienpass.steiermark.at

Weitere Informationen

  • Dieser Inhalt ist: Redaktioneller Beitrag
Letzte Änderung am Freitag, 20 September 2019 09:46