Immobilien-Nachfrage-Hoch in GU

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Häuser, Wohnungen und Grundstücke werden gesucht, denn für 2017 prognostiziert RE/MAX ein Nachfrageplus von 5,4% in der Steiermark!

Mit der steigenden Nachfrage steigen auch die Preise – wer also konkret mit dem Gedanken spielt, ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen, sollte die Chance für ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch nützen. Die erfahrenen Experten von RE/MAX helfen Ihnen dabei, den bestmöglichen Preis erzielen! „Unsere Kundendatei umfasst zahlreiche Suchinteressenten, die vielleicht genau nach einer Immobilie wie der Ihren Ausschau halten. Außerdem ersparen wir unseren Klienten zeitintensive Behördenwege und greifen bei der Verhandlung von Kaufangeboten über die Sicherstellung der Zahlung bis hin zur finalen Schlüsselübergabe unter die Arme. Durch die lokale Präsenz der RE/MAX Büros in der Steiermark wissen wir genau, wie sich der Immobilien-Markt darstellt und entwickelt. Diese Marktkenntnis ist für eine professionelle Vermarktung essentiell“, erzählt Margot Clement, Geschäftsführerin RE/MAX for all in Graz.

Verbesserung der Wohnunterstützung

Einstimmig wurde von der steirischen Landesregierung die neue Verordnung zum Wohnunterstützungsgesetz beschlossen. Diese beinhaltet eine Reihe von Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter mit geringerem Einkommen, und zwar rückwirkend mit 1. Jänner dieses Jahres, betont die zuständige Soziallandesrätin Doris Kampus.

Vor allem BezieherInnen von Mindestpensionen müssen jetzt nicht mehr eine gleichzeitige Kürzung der Wohnunterstützung hinnehmen, wenn ihre Pension erhöht wird. Anlass für die Novellierung des Wohnunterstützungsgesetzes war die vom Bund beschlossene Erhöhung der Pensionen.

Diese nämlich hätte nach bisheriger Gesetzeslage für PensionistInnen Einbußen bei der Wohnunterstützung mit sich gebracht. „Dieser für niemanden nachvollziehbaren Regelung haben wir jetzt ein Ende gesetzt“, erklärt Kampus. Künftig werden die Grenzwerte für den Bezug der Wohnunterstützung über die neue Verordnung flexibel an die Höhe der Mindestpension angepasst. Die neue Untergrenze, bis zu der ein Ein-Personen-Haushalt den Höchstsatz von 143 Euro pro Monat erhalten kann, wurde demnach auf 889 Euro Monats-Netto-Einkommen angehoben. Zusätzlich wurde auch der Vermögensfreibetrag von knapp 4.200 auf 10.000 Euro erhöht. „Viele Leute haben sich einen Notgroschen für unvorhersehbare Ausgaben oder für Begräbniskosten zurückgelegt. Diese Ersparnisse bleiben jetzt unangetastet, auch wenn sie eine Wohnunterstützung bekommen“, weist Kampus auf eine weitere positive Neuerung hin.

Doch nicht nur PensionistInnen, sondern auch alle anderen Personen mit vergleichsweise niedrigem Haushaltseinkommen sind Nutznießer der neuen Regelung. Denn auch sie werden – je nach Einkommenssituation – von der Verschiebung der Einkommensgrenzen profitieren.

Wohnen in Werndorf

Nationalratsabgeordnete Karin Greiner gratulierte zu neuen Wohnungen.

Die Siedlungsgenossenschaft Ennstal hat auf dem früheren Gelände des Reitstalls in Werndorf in sonniger und zentraler Lage eine vom Grazer Architekturbüro „eep architekten“ geplante Wohnanlage mit zehn reihenhausartigen Wohnungen in Ziegelmassivbauweise errichtet. Neben Greiner freute sich auch Ennstal Vorstandsdirektor Wolfram Sacherer darüber, dass Werndorf weiter wächst. Die Gemeinde bietet neben ihrer Nähe zu Graz und ihrem ländlichen Charme auch eine günstige Verkehrsanbindung. Nationalrätin Karin Greiner und Bürgermeister Willibald Rohrer überreichten die Wohnungsschlüssel. „Für die Mieterinnen und Mieter beginnt nun ein neuer Lebensabschnitt“, betonte Greiner in ihrer Festrede.

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Letzte Änderung am Montag, 24 April 2017 15:15

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