Wohnunterstützung löst Wohnbeihilfe ab

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Einfacher, transparenter, gerechter – unter dieser Zielsetzung steht das neue Modell der Wohnunterstützung. Eine Reihe von Haushalten wird von der neuen Regelung profitieren. Doch wie bei jeder Systemumstellung kann es dazu kommen, dass einzelne Haushalte künftig weniger Mietzuschuss erhalten als im Vorjahr. Um aber Härtefälle zu vermeiden, wird ein Unterstützungstopf für die Betroffenen eingerichtet.

Besser gestellt sind ab nun etwa Paare, die nur eine Mindestpension erhalten: Sie waren bisher vom Bezug einer Wohnbeihilfe ausgeschlossen. Künftig werden sie rund 50 Euro monatlich erhalten. Ebenso verhält es sich bei Familien mit einem Kind und einem Netto- Einkommen von 1.800 Euro. Aber weil nun etwa auch Unterhaltszahlungen zum Einkommen dazugezählt werden, kommt künftig für einige unter dem Strich weniger heraus.

„Es ist mir aber persönlich ein Anliegen, dass Härtefälle vermieden werden, etwa bei Alleinverdienerinnen. Daher wird es eine Überbrückungshilfe – zusätzlich zur Wohnunterstützung – geben“, bekräftigt Soziallandesrätin Doris Kampus. Dieser Unterstützungstopf wird mit fünf Millionen Euro gespeist. Abgerundet wird das Maßnahmenpaket des Landes mit der Einführung eines Kautionsfonds ab nächstem Jahr sowie einer Erhöhung des Heizkostenzuschusses. Darüber hinaus wird ein begleitendes Monitoring eingerichtet, um im Bedarfsfall die Wohnunterstützung noch passgenauer evaluieren zu können. Ob Studierende eine Wohnunterstützung erhalten, wird in erster Linie von der Einkommenssituation der Eltern abhängig gemacht. Wenn Sie jedoch überwiegend berufstätig sind – also mehr als 10.000 Euro im Jahr verdienen – gilt für sie zur Berechnung der Wohnunterstützung das eigene Einkommen, wie bei allen anderen auch. „Was in Zukunft aber bestimmt nicht mehr möglich sein wird, ist, dass ein Student automatisch einen Anspruch auf Wohnbeihilfe hat, ganz egal, ob er aus bescheidenen familiären Verhältnissen stammt oder aus einem begüterten Elternhaus kommt“, so Kampus.

Zukunft des Wohnens

Das Land Steiermark, die Landesinnung Bau und Raiffeisen starten gemeinsam mit weiteren Partnern eine Offensive für „Leistbares Wohnen“.

Neben Informationen zu Neubau, Sanierung, Wohnbauförderung und zukünftigen Wohntrends stehen vor allem Deregulierungsmaßnahmen und Baukostenoptimierungen im Fokus. Unerlässlich sind in jedem Fall österreichweit gültige, vereinfachte Normen, die kostengünstiges Bauen zulassen. Auch müssen die im Bund bereits grundsätzlich beschlossenen Deregulierungen endlich umgesetzt werden. Alexander Pongratz, Landesinnungsmeister Bau: „Leistbares Wohnen ist gerade bei dem immer stärker werdenden Zuzug in den urbanen Raum eine große Herausforderung. Die Wohnbauförderung und insbesondere die Objektförderung ist hier ein wesentlicher Beitrag, um soziale Strukturen zu erhalten und Impulse für Standort und Wirtschaft zu setzen.“ 

Gerade im gemeinnützigen Wohnbau gilt es, sich in Zukunft auf die wirklichen Grundbedürfnisse zu besinnen. Der Trend in der Wohnungsnutzung geht auf jeden Fall hin zu einer neuen Form des Minimalismus, in Zukunft sind kleinere Wohnungen mit effizienten Grundrissen und einer perfekten Raumaufteilung gefragt. Ein Zukunftsmodell für das Wohnen im 21. Jahrhundert skizziert Nikolaus Lallitsch, Leiter von Raiffeisen- Immobilien Steiermark, mit der Smart City Graz Mitte. Dieser Stadtteil der Zukunft rund um die Helmut-List-Halle „wird weder eine Pyjamastadt sein, in die man nur zum Schlafen heimkommt, noch ein Bürodistrikt, wo man zur Arbeit hinfährt, sondern ein lebendiger Lebensraum der kurzen Wege.“ Die Informationsbroschüre „Zukunft des Wohnens“ erhält man beim Land Steiermark, in der jeweiligen Gemeinde, bei den steirischen Raiffeisenbanken oder auch in Form eines Downloads unter: www.wohnbau.steiermark.at

Urbanes Wohnen im Grazer Umland

Die neue Siedlung zwischen Hausmannstätten und Fernitz bietet Klein- & Großfamilien Lebensraum, umgeben von Grünflächen mit dörflichem Charakter und bester Infrastruktur.

Die GWS errichtet im 1. Bauabschnitt 26 geförderte oder freifinanzierte Eigentumswohnungen mit 2-4 Zimmern. Die durch Wohnbauförderung leistbaren Wohnungen überzeugen mit durchdachten Grundrissen und schöner Ausstattung (alle Wohneinheiten mit Balkon, Terrasse oder Eigengarten). Die großzügigen Freiflächen beinhalten einen Kinderspielplatz sowie Fahrrad- & Kinderwagenabstellplätze. Bezug: Ab Frühjahr 2017! 

Weitere Informationen

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Letzte Änderung am Montag, 24 Oktober 2016 12:24

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