Top aktuell: Handwerkerbonus auch für Entsorgungsleistungen
Einsatz des WKÖ Fachverbands Entsorgungs- und Ressourcenmanagement zeigt Wirkung!
Der Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) konnte in enger Zusammenarbeit mit den Behörden wichtige Maßnahmen zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Haushalte und Unternehmen erreichen. Ein bedeutender Erfolg ist die Ausweitung des Handwerkerbonus auf die Dienstleistungen von Unternehmen betreffend Abfallsammeln, Abfallbehandeln, Abwasserbehandleln, Entrümpeln und Kanalräumen sowie Warten von Abscheide- und Kläranlagen.
„Diese Erweiterung des Handwerkerbonus entlastet private Haushalte, die von den Überschwemmungen schwer getroffen wurden.
Wir setzen uns weiterhin mit voller Kraft dafür ein, die Aufräumarbeiten zu unterstützen," betont Harald Höpperger, Obmann des Fachverbands. Der Bonus kann ab sofort beantragt werden. Wichtig ist hierbei, dass nur Arbeitskosten förderfähig sind, der/die RechnungsstellerIn und der/die AntragstellerIn übereinstimmen sowie das Unternehmen korrekt auf dem Handwerkerbonus-Portal hinterlegt ist. Außerdem müssen das Leistungsdatumund der Leistungsort angegeben werden.
Zu beachten: Arbeitsleistungen, die durch den Katastrophenfonds oder andere Unterstützungsinstrumente bereits gefördert werden, werden beim Handwerkerbonus nicht mehr gefördert. Gleiches gilt für Leistungen, die über einen Versicherungsvertrag abgedeckt sind. Quelle: wko.at
Sanieren – jetzt!
Die letzten Jahre haben gezeigt, wie schnell Energiepreise explodieren und Kosten steigen können. Die günstigste Energie ist jene, die wir nicht verbrauchen, allerdings wurde in Europa derzeit die dreifache Menge an Ressourcen, welche uns die Erde zur Verfügung stellt , bereits verbraucht. Als finanziellen Anreiz zum Energiesparen und Ressourcenschonen gibt es aktuell attraktive Förderungen. Sanierungsmaßnahmen machen aufgrund dessen besonders Sinn!
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach dem klimaaktiv Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mind. 40 % führen. Es werden auch Einzelbauteilsanierungen gefördert.
Mit „Raus aus Öl und Gas“ wird eine klimafreundliche Heiztechnologie im privaten Wohnbau gefördert. Die Bundesförderung für Genehmigungen ab dem 01.01.2024 wird mittels Pauschalsatzes unter Berücksichtigung möglicher Zuschläge und abhängig von der neu installierten Technologie berechnet und ist mit max. 75 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Einreichen können ausschließlich Privatpersonen für Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden. Für die Installation einer Solaranlage gibt es noch einen Extrabonus! Das Land Steiermark fördert den Ersatz von fossilen Heizungen und Strom durch Pellets-, Hackschnitzel-, Scheitholz- oder Kombikessel. Die Förderung „Umfassende energetische Sanierung des Landes Steiermark“ mit 30 % der investierten Kosten gilt für die thermische Sanierung der Gebäudehülle und/oder die Verbesserung des energetisch relevanten Haustechniksystems unter Nutzung alternativer Energieformen.
Drei Teile der Gebäudehülle und/oder am energetisch relevanten Haustechniksystem müssen zeitlich zusammenhängend hergestellt bzw. erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt werden. Dazu müssen die gebäudespezifischen, wärmetechnischen Höchstwerte eingehalten werden.
Die „Kleine Sanierung“ mit 15 % der investierten Kosten fördert (Einzel-)maßnahmen, wie z. B. die Verbesserung der thermischen Qualität von Außenbauteilen, Maßnahmen am Haustechniksystem, Sicherheitsmaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen, Veränderung von Wohnraum etc. EnergietechnikerInnen führen hier die notwendigen Berechnungen und Nachweise durch und unterstützen auch bei der Förderungsabwicklung. Die aktuellen Förderprogramme gelten für Registrierungen bis spät. 31.12.2025. Eine neue Regierung könnte die Förderprogramme auch reduzieren, es wird daher empfohlen, sich noch heuer für die gewünschten Förderungen zu registrieren!
Handwerkerbonus – WIR empfiehlt PartnerInnen
Als Privatperson haben Sie damit die Möglichkeit, Arbeiten rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich fördern zu lassen. Er gilt für notwendige Renovierungen oder Erweiterungen sowie seit kurzem für die Entsorgungsarbeiten bei Unwettern.
Hier ein Überblick über die förderfähigen Handwerksleistungen inkl. Betriebe, die WIR empfiehlt:
• Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten: RA Bau, Maler List, Pock Dach
• Spenglerarbeiten: Pock Dach
• Austausch von Fenstern, Bodenbelägen oder Wandtapeten: Lieb Bau, Lieb Markt
• Installationen (z.B. Sanitär, Heizung, Klima, Öfen, Elektro): Bodlos Haustechnik, Froschhauser Kachelöfen, Niederl Haustechnik, Heidinger Badewannensysteme & Renovierung
• Tischlerarbeiten (z.B. Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.): Tischlerei Hutterer
• Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, usw.: Firma Leeb
• Pflasterung
• Entsorgung: Firma Saubermacher; Komex – Ihr Nahentsorger
• Infrastruktureinbauten an der Adresse des Wohnobjekts (z.B. Versorgungsleitungen, Kanal, Brunnen u. dgl.)
• Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung: Baumschule Haritsch
• Gartenarbeiten sowie die Schaffung/Renovierung von Teichanlagen und Pools
Nähere Infos finden Sie auch unter: www.handwerkerbonus.gv.at