Steuertipp: Lohndumping aus dem Blickwinkel des Arbeitszeitrechtes
Jede Unterentlohung eines Mitarbeiters/Mitarbeiterin gilt als Lohndumpingfall und zieht im Falle eine GLPA-Prüfung hohe Strafen nach sich. Es betrifft jede Unterentlohung, auch wenn sie ohne Vorsatz und ohne Absicht entstanden ist.
Teure Irrtümer:
Arbeitskräfteüberlassung unter KV-Entgeld des Beschäftigers Grenzüberschreitende Konzernentsendung unter Österreichischen Kollektivvertrag Unrichtiger Kollektivvertrag Tätigkeitsbezogene zu niedrige Einstufung Zeitvorrückung/Vordienstzeiten nicht berücksichtugt Endabrechnungsfehler - Überstunden, Zeitausgleich, Mehrarbeit Abzüge vom Nettobezug welche nicht im Dienstvertrag vereinbart wurden (Ausbildungskosten, Logikosten, Schadenersatz) Wird bei einer GLPA Prüfung ein Lohndumping Fall festgestellt werden auch die Mitarbeiter darüber informiert was oft zu einem negativen Betriebsklima führt.
Wenden Sie sich an Experten wenn Sie in Ihrem unternehmen Dienstnehmer beschäftigen.
Weitere Infos: Steuerbüro Gabriele Isopp, 0664/4226210
Rechtstipp: Mit Riesenschritten nähert sich das Jahr 2018 und mit ihm, einige rechtliche Neuerungen
Das Verbot des Pflegeregresses (ab 01.01.), die Verstärkung des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie (ab 01.05.), die Neuregelung des gesamten Datenschutzrechts (ab 25.05), die Neuregelung des Sachwalterschaftsrechts (ab 01.07) und die Angleichung der Entgeldfortzahlung für Angestellte/Arbeiter (ab 01.07) sind nur ein Auszug der beabsichtigten Änderungen.
Ich wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2018!
Weitere Infos unter: Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Klasnic, 03124/54140